Die Begrenzung tarifvertraglicher Normsetzungsbefugnisse durch die Grundrechte unter besonderer Berücksichtigung des Art. 12 GG
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Tarifnormen gelten gem.4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend gegenüber den Tarifgebundenen. Sie ähneln damit staatlichen Rechtsnormen. Der Autor befasst sich mit dem sich daraus ergebenden Problem, ob und auf welche Weise die Grundrechte bei der tarifvertraglichen Normsetzung zu beachten sind. Neben einer ausführlichen dogmatischen Herleitung erläutert er sein Modell einer modifizierten Grundrechtsbindung am Beispiel der Berufsfreiheit.
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