Geheimhaltung und Offenlegung bei der Due Diligence anlässlich der Vorbereitung eines Unternehmens- bzw. Beteiligungskaufs
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Der anglo-amerikanische Einfluss auf die deutsche Rechtspraxis, insbesondere im Bereich der Unternehmenskaufverträge, ist in den vergangenen beiden Dekaden stetig gewachsen. Die Durchführung einer Due Diligence ist geradezu selbstverständlich, wobei die erforderlichen Informationen lediglich das Management der Zielgesellschaft selbst geben kann. Falls dieses zur Durchführung der Due Diligence nicht bereit ist, beruft es sich auf seine Pflicht zur Geheimhaltung und dem entgegenstehenden "Unternehmensinteresse". Die Autorin untersucht diesen Konflikt nach den unterschiedlichen Regeln für Aktiengesellschaft, Gesellschaft mbH und KG sowie für kapitalmarktaktive Gesellschaften.
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