Der Bodenrichtwert als Besteuerungsgrundlage im Grundsteuerverfahren im Lichte der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG
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In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer nach dem modifizierten Bodenwertmodell erhoben. Die Bodenrichtwerte stellen hierbei die ausschließliche Besteuerungsgrundlage dar. Dem steht gegenüber, dass Bodenrichtwerte nur eingeschränkt gerichtlich überprüft werden. Die vorliegende Untersuchung geht der Frage nach, inwieweit eine solche eingeschränkte Justiziabilität der Bodenrichtwerte mit der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist. Die Arbeit behandelt in diesem Kontext das Verfahren zur Ermittlung der Bodenrichtwerte und lotet die erforderliche Kontrolldichte in Bezug auf die Überprüfung der Bodenrichtwerte aus. Die Arbeit nimmt die Ausgangsfrage zum Anlass, um das modifizierte Bodenwertmodell im Lichte gleichheits- und freiheitsrechtlicher Grundrechte zu Überprüfungen. Dabei begibt sich die Untersuchung auf den Weg nach der Frage, ob eine auf Bodenrichtwerten basierende Grundsteuer auf einen anerkannten Belastungsgrund gestützt werden kann.
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