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Die Errichtung von Unternehmensträgerstiftungen durch Verfügung von Todes wegen

Die Errichtung von Unternehmensträgerstiftungen durch Verfügung von Todes wegen

Par Oliver Schmidt

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Die Errichtung von Stiftungen durch Verfügung von Todes wegen findet immer mehr Interesse zur kautelarjuristischen Bewältigung von Unternehmensproblemen: Vielfach verfolgen die Stifter das Ziel, ihr Vermögen gerade und erst nach ihrem Tod einem bestimmten dauernden Zweck zuzuführen. Bei abnehmender Familienbindung und zunehmender Kinderlosigkeit wird die Stiftung zu einem partiellen Ersatz des Familienerbrechts. Die Arbeit befaßt sich vorwiegend mit der Frage, aus welchen Motiven, in welchen Lebenssituationen und mit welchen dann zu lösenden Gestaltungsaufgaben jemand den Entschluß fassen und verwirklichen kann, durch letztwillige Verfügung eine Stiftung zu errichten, die ein Unternehmen - in aller Regel dasjenige des Erblassers - nach seinem Tod fortführen soll.

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