Ehren- und Persönlichkeitsschutz im australischen Common Law
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Dem englischen Ansatz folgend haben die australischen Gerichte auf die Entwicklung eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts verzichtet. Dagegen sind sie zum Teil vom englischen Erbe auf dem eng verwandten Gebiet des Diffamierungsrechts abgewichen. Anhand einer historischen Analyse und eines Vergleichs mit dem deutschen und dem U.S.-amerikanischen Recht werden diese Entwicklungen dargestellt und ihre Gründe erörtert. Dabei werden auch die Möglichkeiten der richterlichen Rechtsfortbildung in England und Australien auf dem Gebiet des Persönlichkeitsschutzes angesprochen.
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